Die Gebührenklausel beim Girokonto prüfen

Die Gebührenklausel beim Girokonto prüfen

Trotz der zahlreichen kostenlosen Girokonten am Markt nutzen tatsächlich immer noch viele Verbraucher Girokonten, die Kontoführungsgebühren und teilweise auch Gebühren pro Buchungsposten verlangen. Der BGH hat aber nun die Gebührenklausel für alle Buchungsposten gekippt. Verbraucher können ihre zuviel gezahlten Gebühren zurückfordern.

In seiner Urteilsbegründung kam der Bundesgerichtshof zu dem Schluss, dass die Klausel „Preis pro Buchungsposten“ unwirksam sei, da eine solche Klausel der Bank erlaube auch bei eigenen Fehlbuchungen die Gebühr vom Kunden zu verlangen. Dem entgegen steht jedoch die gesetzliche Verpflichtung, Bankirrtümer kostenfrei für den Kunden bereinigen zu müssen. Mit dieser Begründung wurde nun die gesamte Klausel für hinfällig erklärt.

Rückerstattung zuviel gezahlter Gebühren ab 2012

Auf die betroffenen Institute, die diese Klausel in ihren Geschäftsbedingungen führen, kommen Kosten zu. Kunden können rückwirkend die ab dem Jahr 2012 bezahlten Gebühren als Rückerstattung einfordern. Betroffen hiervon sind in erster Linie Filialbanken, die Direktbanken setzen schon lange auf andere Kostenmodelle und bieten ihre Konten häufig kostenlos ohne Bedingungen an. Bei solchen Girokonten können Verbraucher sich die Prüfung einzelner Buchungsposten sparen, da diese nicht berechnet werden. Da die Filialbanken unter einem starken Kostendruck agieren, hatten sie zuletzt versucht, nach dem Vorbild der Direktbanken nur noch online ausgeführte Buchungen kostenfrei anzubieten. Wer als Kunde einer solchen Filialbank hingegen Buchungen am Schalter abgibt, zahlt hierfür eine Gebühr- so zum Beispiel beider Postbank in Höhe von 0,99 Cent. Ob diese Gebühr nach dem BGH-Urteil überhaupt weiterhin Bestand hat, wird sich noch zeigen. Kunden, die zuviel Gebühren bezahlt haben, können ihre Gebühren ab 2012 rückwirkend einfordern.

Alternativ ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnen

Verbraucher, die ihr Girokonto bei einer Filialbank führen, deren Serviceleistungen berechnet werden, beispielsweise in Form von Kontoführungsgebühren, Extra-Gebühren für spezielle Buchungen und vergleichsweise hohen Dispozinsen, sollten jetzt ernsthaft einen Wechsel zu einer Direktbank in Betracht ziehen. Gerade die Direktbanken punkten häufig mit kostenlosen Girokonten ohne Bedingungen und bieten damit die verbraucherfreundlichsten Girokonten am Markt.

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