IBAN – ab 01. Februar 2016 führt kein Weg mehr um die Zahlen- und Buchstabenreihe herum

IBAN – ab 01. Februar 2016 führt kein Weg mehr um die Zahlen- und Buchstabenreihe herum

Verbraucher, die sich noch immer nicht an das Zahlenmonster IBAN gewöhnen konnten, sind jetzt unter Zugzwang. Noch bis zum 01. Februar 2016 haben sie Zeit umzustellen, nach diesem Zeitpunkt werden Überweisungen nur noch mit der IBAN ausgeführt.

Seit Februar 2014 werden die IBAN und BIC für Überweisungen verwendet. Sie bestehen aus einer Kombination aus Kontonummer, Bankleitzahl und weiteren Codes und ermöglichen so die zweifelsfreie Identifizierung eines Kontos. Damit entsprechen sie internationalen Standards und sollen sicherer zuzuordnen sein. Verbraucher, die sich bisher mit der vielstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben schwertaten und weiter Kontonummer und Bankleitzahlen nutzten, konnten dank einer Übergangsfrist Überweisungen weiterhin nach altem Prozess ausführen. Diese Schonfrist endet nun zu Ende Januar 2016.

Gewusst wie: IBAN einfach merken

Wer noch immer nicht weiß, wie sich die IBAN zusammensetzt, kann sich noch bis Ablauf der Frist informieren. Auf den ersten Blick wirkt die IBAN kompliziert, tatsächlich ist sie logisch aufgebaut. IBAN steht dabei für „International Bank Account Number“ und ersetzt die Kontonummer im globalen Zahlungsverkehr. Bisher wurden für EU-Überweisungen über die Landesgrenze hinaus noch zusätzlich die BIC verwendet, die ab 01. Februar 2016 -wie schon seit Februar 2014 bei der Inlandsüberweisung- entfällt. Die in Deutschland verwendete IBAN weist 22 Stellen auf:

  • Zwei Stellen für das Länderkürzel „DE“
  • Zwei Stellen für die Prüfsumme
  • Acht Stellen für die Bankleitzahl
  • Zehn Positionen für die Kontonummer

Die IBAN wird dabei von den Banken selbst festgelegt, Verbraucher sollten daher im Online-Banking ihrer Bank nachsehen, dort finden sich vielfach IBAN-Rechner oder Umstellungshilfen, sowie Informationen zum Aufbau. Zudem befindet sich auf vielen EC-Karten die IBAN des eigenen Kontos, sodass Verbraucher den Aufbau einmal anhand des eigenen Kontos nachvollziehen können. Eines steht jedenfalls fest: Umwege gibt es nicht. Ab dem 01. Februar herrscht IBAN-Pflicht bei Überweisungen.

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