Altersvorsorge für Selbstständige – Stiftung Warentest: Rürup-Rente besser als Privatrente

Altersvorsorge für Selbstständige – Stiftung Warentest: Rürup-Rente besser als Privatrente

Selbstständige müssen privat fürs Alter vorsorgen, denn in der Regel erhalten sie keine Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung. Vor allem die Rürup-Rente sowie die Privatrente haben sich hier bewährt. Für ihre Januar-Ausgabe hat die „Finanztest“ nun die drei Rentenmodelle miteinander verglichen. Überraschend: Die oft kritisierte Rürup-Rente schneidet besser ab als die Privatrente.

In der derzeitigen Niedrigzinsphase ist es für Sparer und Versicherer mehr als schwer, Überschüsse für die Rente zu generieren. Wie viel Einzahler im Rentenalter mit der gesetzlichen Rente, der Privatrente und dem Rürup-Modell herausbekommen, hat nun die „Finanztest“ überprüft. Für den Vergleich zahlte ein Modellkunde 30 Jahre lang ein, jeweils einen Betrag von 300 beziehungsweise 600 Euro. Bei der gesetzlichen Rente erhielt der Selbstständige eine Rente von 1.273 bis 1.710 Euro im Monat. Bei Rürup- und Privatrente konnte der Sparer eine Rente von monatlichen 987 bis 1.650 Euro erzielen. Der Verlierer in der Modellrechnung ist ganz klar die Privatrente. Sie kann zwar mit einer guten Überschussbeteiligung und höheren Rentenzahlungen als die beiden anderen Rentenmodelle punkten, berücksichtigt man jedoch auch steuerliche Aspekte, verliert die Privatrente schnell an Bedeutung. Am größten ist der Vorteil dann, wenn die steuerlich geltend gemachten Beiträge erneut angelegt werden, so die Finanzexperten. Vor allem für gesetzlich Versicherte ist die Rürup-Rente zu empfehlen, denn Versicherte erhalten hier im Alter weitere Sozialleistungen. Bei privaten Kassen sind diese nur gegen höhere Prämien zu haben. Wer sich die GKV-Beiträge im Alter nicht mehr leisten kann, sollte in die Pflichtversicherung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln, auch für Selbstständige besteht diese Option.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Rentenmodelle

Angestellte sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, auch viele Selbstständige müssen sich gesetzlich versichern lassen, so etwa Handwerker, Erzieher oder Künstler. Daneben können sich Selbstständige freiwillig weiterversichern lassen, um der Altersarmut vorzubeugen, bei dieser „Pflichtversicherung auf Antrag“ fallen dieselben Beiträge an wie für Angestellte. Gesetzlich Versicherte Eltern bezahlen 10,25 Prozent, Kinderlose GKV-Versicherte 10,5 Prozent Rentenversicherungsbeitrag. Das Modell der gesetzlichen Rente basiert auf der Umlagefinanzierung, die heutigen Berufstätigen oder Selbstständigen bezahlen die Renten. Anders funktioniert die private Rente. Hierbei wird Kapital eingezahlt, in der Rente dann als lebenslange Zahlung oder Kapitalabfindung wieder ausgeschüttet. Auch bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine private Rente, jedoch ist diese steuerlich begünstigt. Sparer können hier eingezahlte Beiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben. In diesem Jahr stieg der Anteil auf 76 auf 78 Prozent. Beim Modellsparer ergab sich so eine Steuerersparnis von 63.348 Euro in 30 Jahren.

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