Riester Rente
Die Riester-Rente bietet nun schon seit dem Jahr 2002 vielen Bürgern eine Möglichkeit für den Aufbau der privaten Altersvorsorge eine staatliche Zulage zu erhalten. Benannt ist die Förderung nach ihrem Schöpfer, Walter Riester, der damals als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen der Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung diese geförderte Altersvorsorge vorgeschlagen hatte. Die Riester-Förderung kann von allen Bürgern in Anspruch genommen werden, die in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind. Um die Förderung erhalten zu können, sollten einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Riester-Förderung besteht in erster Linie aus einer Grundzulage, die der Sparer dann bekommt, wenn er einen Sparvertrag zum Aufbau der privaten Altersvorsorge nutzt und dort regelmäßige Sparbeiträge einzahlt. Wer einen mittleren einstelligen Prozentbetrag seines Einkommens jährlich in diesen gewählten Sparvertrag einzahlt, erhält die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro.
Riester Rente Tarifvergleich 03. Dezember 2024
Mit Grund- und Kinderzulage ordentlich Geld per Riester sparen
Eheleute können die Grundzulage im Prinzip zweimal erhalten, nämlich dann wenn jeder Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Die Grundzulage ist jedoch nicht die einzige mögliche Förderung im Zuge der Riester-Rente, wer Kinder unter der Volljährigkeitsgrenze von 18 Lebensjahren hat, die zudem im gleichen Haushalt leben, der erhält zusätzlich zur Grundzulage noch eine Kinderzulage. Ist das Kind vor 2008 geboren, wird eine Kinderzulage von jährlich 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, erhält man eine deutlich höhere Kinderzulage von 300 Euro im Jahr.
Diese Personengruppen werden per Riester-Rente gefördert
Mindestens 60 Euro sollte man jährlich als Sockelbeitrag pro Arbeitnehmer in den Riester-Vertrag einzahlen, damit man die Riester-Zulage erhält. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Voraussetzungen, die im Wesentlichen das Produkt aufweisen sollte. So gibt es die sogenannten förderfähigen Sparformen, denn nicht jeder Sparvertrag ist auch im Zuge der Riester-Rente nutzbar. Es gibt beispielsweise private Rentenversicherungen (klassisch oder fondsgebunden), Banksparpläne und Fondssparpläne (Riester-Fonds). Auch in bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge können die Zulagen eingebunden werden.
Welche Eckdaten sollte der passende Riester-Vertrag haben?
Damit ein Sparvertrag oder ein Finanzprodukt als förderfähig gilt, müssen bestimmte Eigenschaften vorhanden sein, es handelt sich um die sogenannten Zertifizierungsvoraussetzungen. Eine der wichtigsten Zertifizierungsvoraussetzungen besagt, dass der Sparer mindestens den Kapitalbetrag zurückerhält, den er zuvor in Form der monatlichen Beiträge aufgewendet hat. Das wird als Kapitalgarantie bezeichnet. Darüber hinaus muss der Sparvertrag vorsehen, dass die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente – auch als Leibrente bezeichnet – erfolgt. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Auszahlung der Rente frühestens erfolgen darf, nachdem der Sparer sein 60. Lebensjahr vollendet hat.
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Dem Sparer stehen also mindestens vier verschiedene Produktarten zur Verfügung, die als förderungsfähig gelten und somit als Riester-Vertrag genutzt werden können. Daher sollte man sich zunächst entscheiden, welche Art von Sparvertrag am besten geeignet ist. Als besonders sicher gelten die Banksparpläne, während der Fondssparplan oft die beste Rendite verspricht. Hat man sich dann für eine Sparform entschieden, gilt es im zweiten Schritt, die am Markt vorhandenen Angebote in dieser Kategorie beispielsweise mithilfe unseres Riester-Rente-Versicherungsvergleichs gegenüber zu stellen, zum Beispiel verschiedene private Rentenversicherungen.
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