Berufsunfähigkeitsversicherungen seit 2014 staatlich gefördert

Berufsunfähigkeitsversicherungen seit 2014 staatlich gefördert

Dass die gesetzliche Rente nicht mehr zuverlässig den eigenen Lebensstandard sichert, dürfte kein Geheimnis mehr sein. Neben den staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten ist mit Beginn dieses Jahres nun ein weiteres Altersvorsorgeprodukt hinzugekommen. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ab Januar staatlich gefördert. Für die steuerliche Förderung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt in zwei verschiedenen Modellen daher. So kann sie als Zusatzversicherung (BUZ) in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Auch eine selbstständige Absicherung in Form einer SBU ist denkbar. Da die Beiträge eher im oberen Bereich angesiedelt sind, scheuen viele den Abschluss einer solchen Police. Dies soll sich mit der staatlichen Förderung nun ändern. Vor allem Risikogruppen wie Dachdecker, Gerüstbauer oder Maurer würden von einer BU-Versicherung profitieren; diese sind mit Berufserkrankungen, Allergien und Erkrankungen des Skelettapparates besonders gefährdet, noch vor dem Renteneintritt aus dem Berufsleben auszuscheiden. Doch das neue Steuersparmodell ist nicht unumstritten. So übt etwa der Bund der Versicherten (BdV) Kritik und spricht von einer „Fehlentwicklung“. Demnach würden besonders Gutverdiener von dem neuen Modell profitieren. Wie eine Analyse des Finanzdienstleisters MLP zeigt, könnten die Beiträge für steuerlich geförderte Policen stark ansteigen. MLP geht von einer Verdopplung oder Verdreifachung der Prämien aus. Nach einer Analyse von Franke und Bornberg wäre eine BU-Police nun für die breite Masse der Bevölkerung unerschwinglich. Vor allem Versicherungskunden mit einem hohen Berufsrisiko würden stark belastet.

Voraussetzungen für die Förderung

Immer mehr Arbeitgeber scheiden frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Vor allem psychische Ursachen wie Depressionen und Burn-out sind auf dem Vormarsch. Um die sinkenden staatlichen Leistungen gegen Erwerbsminderung auszugleichen, sorgen immer mehr Arbeitnehmer privat vor. Doch nicht genug. Dies soll sich mit der staatlichen Förderung von BU-Policen nun ändern. Sie soll die teils hohen Kosten deutlich reduzieren. Tarife, die im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes (AltvVerbG) förderungswürdig sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss eine lebenslange Rentenzahlung gewährleistet sein. Bislang sind Tarife Standard, die bei Eintritt des Leistungsfalls bis höchstens zum Renteneintrittsalter bezahlen. Typisch sind auch Tarife, in denen ein früheres Vertragsende vereinbart ist, so kann der Schutz bereits mit 55 oder 60 Jahren enden. Bislang bietet keine Gesellschaft zertifizierten Policen an. Haben sich die Anbieter auf die neuen gesetzlichen Gegebenheiten eingestellt, können die Beiträge zur Versicherung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden – jedoch nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Vor allem für Gutverdiener und Menschen mit einem hohen Steuersatz könnten sich diese Policen bezahlt machen.

Zum Vergleich >>> Berufsunfähigkeitsversicherungen 27.07.2024