Besserer Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten geplant

Besserer Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten geplant

Wer sich ein Haus bauen möchte, oder in eine Eigentumswohnung investiert, kann dies selten mit Erspartem allein tun. Ein Immobilienkredit wird nötig. Doch so mancher traut sich selbst mehr zu, als das Einkommen hergibt. Die EU will Verbraucher nun besser schützen, etwa indem sie von Beratern besser über Risiken informiert werden.

Anfang Dezember verabschiedete das Europaparlament eine neue Richtlinie, die eine verantwortungsvollere Kreditvergabe fördern soll. Wird sie abgesegnet, treten die neuen Regeln vermutlich ab April 2015 in Kraft. So sollen Kunden noch besser über die Kosten und Risiken eines Immobilienkredits informiert werden – etwa über Tilgung, Zinsen und Gesamtkosten. Außerdem sind strengere Regeln für die Prüfung der Bonität vorgesehen. Bereits bei der Kreditentscheidung sollen persönliche Risiken des Kunden einfließen. Des Weiteren sollen Kunden die Wahl zwischen variablem Zins und Festzins bekommen. Geplant sind außerdem vereinfachte Rückzahlungen, Vorfälligkeitsentschädigungen seien zwar weiter erlaubt, würden aber eingeschränkt. In Deutschland sind lange Zinsbindungsfristen von zehn bis 30 Jahren typisch. Kunden, die sich bei sinkenden Zinsen für einen anderen Anbieter entscheiden wollen, müssen mitunter teure Entschädigungen zahlen. Alle Banken, die Bau- und Immobilienkredite anbieten, sollen sich außerdem Kontrollen unabhängiger Aufsichtsbehörden unterziehen, darüber hinaus sind Zulassungen und Eintragungen in Register geplant. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kunden zu teure Kredite abschließen.

Formfehler im Vertrag: Immobilienkredit ohne Vorfälligkeit tilgen

Bereits jetzt haben Kunden das Recht, Altpolicen ohne Vorfälligkeit zu kündigen – und zwar dann, wenn Formfehler im Vertrag vorliegen. Darauf weist Hartmut Strube, Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der „Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalrecht“ im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Die Süddeutsche Zeitung berichtete. So kann etwa die Widerrufsbelehrung Fehler aufweisen. Sind die Adressangaben für die Einsendung des Widerrufs falsch oder unvollständig, haben Kunden das Recht, ihren Vertrag zu kündigen. Und das noch viele Jahre nach Abschluss. Ebenfalls möglich ist die fehlerhafte Formulierung „der Vertrag“ statt „ihr Vertrag“. Besonders betroffen von solchen Formfehlern sind Strube zufolge Altpolicen, die zwischen November 2002 und April 2008 abgeschlossen wurden. Kunden, die den Vertrag vorzeitig tilgen und kostenlos kündigen wollen, sollten sich beraten lassen. Sie können nun zu günstigeren Anbietern wechseln, ohne die teure Entschädigungszahlung leisten zu müssen. Mit dieser lassen sich Banken den entgangenen Zinsgewinn bezahlen, der bei vorzeitiger Kündigung verlorengeht.

Zum Vergleich >>> Baufinanzierungen