Gut versichert in den Frühling: Die richtige Hausratversicherung für Radler

Gut versichert in den Frühling: Die richtige Hausratversicherung für Radler

In ganz Deutschland werden am Wochenende traumhafte Temperaturen im guten zweistelligen Bereich erwartet. Zeit, das Fahrrad aus dem Keller zu holen und einen Ausflug ins Grüne zu machen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn das Rad vor dem Biergarten oder dem Freibad gestohlen wird? Alle wichtigen Antworten zum Fahrrad in der Hausratversicherung.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, das Fahrrad zu versichern. Zum einen ist es in Form eines Basisschutzes in jeder typischen Hausratversicherung bereits mitversichert. Hier sollten Versicherungsnehmer genau überprüfen, wie weit der Schutz greift. So sind Fahrräder grundsätzlich nur in geschlossenen Räumen abgesichert, befindet sich also in der Wohnung, dem Eigenheim oder einem abschließbaren Radkeller. Welcher Ort versichert ist, wird in der Police meist genannt. Problematisch ist jedoch, dass ein Großteil der Fahrräder an öffentlichen Plätzen gestohlen wird. Für einen erweiterten Schutz sollte eine Zusatzklausel in die Hausratversicherung aufgenommen werden. Bei der sogenannten Fahrradklausel ist das Rad auch dann abgesichert, wenn es tagsüber, also etwa an der Schule oder der Sporthalle abgestellt wird. Wird das Fahrrad gestohlen, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Wie viel tatsächlich erstattet wird, ist auch von der Deckungssumme sowie dem prozentualen Anteil daran abhängig. Liegt die Deckungssumme der Hausratversicherung bei 100.000 Euro und ist das Rad mit einem Prozent abgesichert, ist ein Schaden in Höhe von bis zu 1.000 Euro gedeckt. Für die meisten Fahrräder genügt dieser Zusatzschuss, bei teureren Rädern kann der prozentuale Anteil auf bis zu drei Prozent angehoben werden. Damit das Fahrrad auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr versichert ist, sollte auf die Nachtausschlussklausel jedoch verzichtet werden. In älteren Policen ist diese oftmals noch zu finden.

Wann lohnt eine separate Fahrradversicherung?

Die dritte Möglichkeit der Absicherung besteht in einer separaten Fahrradversicherung, diese lohnt jedoch nur in den seltensten Fällen. Zwar leistet die Versicherung auch bei Vandalismus, sehr teure Räder können hier aber schon mal Prämien in Höhe von 180 bis 200 Euro im Jahr umfassen. Der bessere Schutz besteht in der richtigen Prävention. Diese ist bei den meisten Hausratversicherungen außerdem vertraglich festgehalten. Wer sein Rad gar nicht oder nicht ausreichend schützt, muss damit rechnen, dass die Erstattung abgelehnt wird. Experten empfehlen hier, keine günstigen Seil- oder Kabelschlösser, sondern qualitativ bessere Bügel- und Kettenschlösser zu verwenden. Grundsätzlich sollte der Wert des Fahrradschlosses fünf Prozent des Fahrradwertes betragen. Noch schwerer haben es Diebe, wenn das Fahrrad an festen Gegenständen wie Laternenmasten oder Fahrradständern gesichert ist. Darüber hinaus sollte das Schloss nach unten zeigen, damit das gewaltsame Aufbrechen erschwert wird. Auch einzelne Teile des Rads sollten mit festen Verschraubungen oder anderen Sicherungsmechanismen vor Diebstahl geschützt werden, wer Schnellspanner benutzt, muss damit rechnen, dass Sattel oder Rad entfernt werden.

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