Eine Welle von Sonderkündigungen rauscht derzeit auf die Bankinstitute nieder, die in der Vergangenheit mit undeutlich formulierten Widerrufsbelehrungen versehene Baufinanzierungen abgeschlossen haben. Diese kleine Undeutlichkeit in den Kreditverträgen führt dazu, dass Verbraucher ihre laufenden Baukredite kündigen können, um sich mit einer neuen Baufinanzierung die aktuell besseren Konditionen zu sichern.
Baufinanzierungen, die vor einigen Jahren abgeschlossen wurden, haben andere und höhere Zinssätze, als aktuell am Markt mit den niedrigen Zinsen möglich sind. Da die Baukreditnehmer aber normalerweise nicht vor Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist aus ihren alten Verträgen herauskommen, sucht so mancher Auswege und findet diese auch. Unfreiwillig unterstützt hat dies der Bundesgerichtshof. Er erklärte die bestehende Muster-Widerrufsbelehrung, die in zahlreichen Verträgen zur Baufinanzierung angewandt wurde, bereits im Jahr 2002 für unzulässig. Die Begründung des BGH für dieses Urteil lautete, dass die Widerrufsbelehrung deutlich formuliert sein müsse und dem Kunden klar machen müsse, zu wann die Widerrufsfrist ende. Der häufig verwendete Mustersatz, um den es konkret geht, lautet: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Die Formulierung „frühestens“ verschleiere die Frist der Widerrufsbelehrung. Findige Anwälte spezialisierten sich daraufhin auf die Prüfung der Widerrufs-Klauseln in den Baufinanzierungsverträgen. Für die Verbraucher besteht durch diesen kleinen Fehler in den Widerrufsbelehrungen ein Sonderkündigungsrecht, das auch rege in Anspruch genommen wird. Denn wer will nicht von den aktuell niedrigen Zinsen im Bereich der Baukredite profitieren?
Der Ausstieg aus der alten Baufinanzierung ist nur für wenige lohnenswert
Verbraucher mit einem Altvertrag aus den Jahren 2002 bis 2004 haben bereits die Zehn-Jahres-Frist erreicht und können sich regulär um eine günstige Baufinanzierung bemühen. Verträge für das Baugeld aus dem Jahr 2005 erreichen in wenigen Monaten die zehnjährige Laufzeit und können dann in günstigere Konditionen wechseln. Baukreditverträge aus den Jahren 2006 bis 2014 könnten auf die Widerrufsbelehrung hin überprüft werden, dennoch ist dieses Vorgehen mit weiteren Kosten verbunden. Anwalts- und Gerichtskosten müssen mit einbezogen werden, wenn die Bank auf die Forderungen nicht eingeht und es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Bauherren sollten sich zweimal überlegen, ob sie dieses Risiko wirklich eingehen wollen, denn die Anwalts- und Gerichtskosten bemessen sich am Streitwert und können deshalb schnell in die Höhe schießen. Dieser Aufwand für ein paar Prozentpunkte lohnt sich nicht für jeden.
Besser mit der Bank reden – Modifikation ist möglich
Wenn man mit den Konditionen der alten Baufinanzierung unzufrieden ist, sollte man besser das Gespräch mit der Bank suchen. Bei einigen Instituten ist es möglich, eine Anpassung der Baufinanzierung vorzunehmen. Das kann zwar etwas kosten, ist aber in jedem Fall besser, als die explodierenden Kosten für ein Gerichtsverfahren zu stemmen.
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