Mietkaution als Bankbürgschaft immer beliebter

Mietkaution als Bankbürgschaft immer beliebter

Fast jeder Mieter kennt es: Wenn man in eine neue Wohnung zieht, dann verlangen die meisten Vermieter das Hinterlegen einer Kaution als Sicherheit. Die Mietkaution erfolgt oft als Einzahlung des Betrages auf ein Sparbuch oder auf ein anderes Bankkonto, jedoch wird in den letzten Jahren auch eine Alternative immer beliebter, nämlich die Mietkaution in Form einer Bankbürgschaft bzw. in Form einer Mietkautionsbürgschaft.

Bei der Mietkautionsbürgschaft erfolgt in gewissem Sinne eine Finanzierung der Mietkaution. Denn der Mieter muss bei dieser Variante die Kaution nicht durch Eigenkapital aufbringen, sondern es gibt im Prinzip nur eine virtuelle Kaution, die in Form der Bürgschaft vorhanden ist. Seitens des Mieters muss also an den Vermieter kein Geld fließen, wie es bei dem Mietkautionskonto der Fall wäre. Die Mietkautionsbürgschaft funktioniert hingegen so, dass die Bank des Mieters gegenüber dem Vermieter eine Erklärung abgibt, dass sie für etwaige Schäden in Höhe der vereinbarten Kaution aufkommen wird, falls der Mieter diese nach/beim Auszug nicht selbst reguliert. Eine solche Bankbürgschaft gibt dem Vermieter eine hohe Sicherheit, sodass immer mehr Eigentümer diese Form der Kaution akzeptieren.

Finanzierung der Mietkaution hat für den Mieter Vorteile und Nachteile

Die Finanzierung der Mietkaution, wie man die Aufnahme der Bürgschaft auch bezeichnen könnte, hat für den Mieter Vor- und Nachteile. Der wesentliche Vorteil ist, dass kein Eigenkapital aufgebracht werden muss. Stattdessen kann der Mieter seiner Liquidität für wichtige Ausgaben nutzen, zum Beispiel für Umzugs- und/oder Renovierungskosten. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Finanzierung innerhalb weniger Tage möglich ist, besonders im Internet gibt es in diesem Bereich einige gute Angebote. Den größten Nachteil findet man im Bereich der Mietkautionsbürgschaft hinsichtlich der Kosten. Beim Mietkautionskonto muss der Mieter zwar einen Kapitalbetrag zahlen, erhält aber dafür auch Zinserträge. Bei der Bürgschaft ist das Gegenteil der Fall, denn hier muss der Mieter eine Avalprovision an die Bank zahlen, hat also Finanzierungskosten.

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