Rürup-Rente: Alle Änderungen 2014

Rürup-Rente: Alle Änderungen 2014

Mit Jahresbeginn kommen auf Versicherte viele Änderungen zu. Auch bei der Rürup-Rente stehen einige Umstrukturierungen an. Sparer, die sich für das Altersvorsorgemodell entschieden haben, können 2014 noch mehr Beiträge steuerlich geltend machen. Auf der anderen Seite steigt der Anteil der nachgelagerten Besteuerung bei der Rentenzahlung. Ein Überblick.

Seit nunmehr neun Jahren können Selbstständige und Freiberufler aber auch andere Gruppen Rürup-Verträge abschließen, um so privat fürs Alter vorzusorgen. Der wichtigste Vorteil liegt in der steuerlichen Behandlung, während der Ansparphase können eingezahlte Beiträge bis zu einer Höchstgrenze geltend gemacht werden. Mit diesem Jahr steigt der Anteil, der im Rahmen des Sonderausgabenabzugs der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann, auf 78 Prozent. Sparer können 2014 von maximal 20.000 Euro 78 Prozent, also 15.600 Euro angeben. Ehepartner können die doppelte Summe eintragen. Bisher lag der Anteil bei 76 Prozent, jedes Jahr steigt der Prozentsatz um weitere zwei Prozent an, im Jahr 2025 können 100 Prozent der Sparbeträge steuerlich geltend gemacht werden. Eine weitere Änderung betrifft die nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen. Der Anteil steigt von bisher 66 auf nun 68 Prozent. Das heißt, 2014 müssen 68 Prozent der Rentenzahlungen versteuert werden. Ab Januar haben Versicherte außerdem das Recht, eine zusätzliche Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abzuschließen, hierbei muss es sich jedoch um zertifizierte Tarife handeln.

Die Vorteile der Basisrente

Seit 2005 besteht die Rürup-Rente, mit der vor allem Selbstständige angesprochen werden. Das Modell ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Die angesparte Summe wird bei Renteneintritt in Raten bis zum Lebensende ausbezahlt. Nicht nur der steuerliche Vorteil kommt den Rürup-Sparern zugute, auch die hohe Flexibilität zahlt sich oft aus. So kann Sparguthaben flexibel eingezahlt werden, Selbstständige mit schwankendem Einkommen müssen so auf eine Altersvorsorge nicht verzichten. Kleine monatliche Einzahlungen können außerdem mit Einmalzahlungen ergänzt werden. Bei finanziellen Engpässen kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit bleibt das einmal angesparte Guthaben erhalten, Rürup-Renten werden nicht als Vermögen betrachtet und bei ALG I und II nicht angerechnet. Welcher Anbieter am besten abschneidet, können zukünftige Versicherungsnehmer in unabhängigen Tests erfahren. So einen führte jüngst das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) durch. Den ersten Platz in der Service-Kategorie belegte hier Debeka. Der Versicherer konnte mit Kompetenz, Kommunikationsstärke und hohen Renten überzeugen.

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