Unwetterschäden im Jahr 2013: Versicherungen bezahlen Rekordsumme

Unwetterschäden im Jahr 2013: Versicherungen bezahlen Rekordsumme

2013 war das Jahr der Stürme, Überschwemmungen und Naturkatastrophen. Für Versicherer war das vergangene Jahr das teuerste seit 1990. Sie bezahlten insgesamt sieben Milliarden Euro an Versicherungsnehmer aus.

Zu der Rekordsumme war es durch eine „Häufung verschiedener Wetterextreme“ gekommen, wie der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) erklärt. Ein Schaden von 1,5 Milliarden Euro entstand an Autos und Motorrädern. Verantwortlich für die hohe Versicherungssumme waren gleich mehrere Wetterphänomene. So sorgte das Hochwasser an Elbe und Donau im Juni letzten Jahres nicht nur medial für eine hohe Aufmerksamkeit. Auch in der Versicherungsbranche wurde das Ereignis mit hohem Interesse aufgenommen. So waren Regulierungsexperten aus der ganzen Republik angereist. Sie mieteten Fabrikhallen an, um in diesen beschädigte Fahrzeuge in Augenschein zu nehmen. Die Folgen der Flut beziffern Versicherungsexperten auf einen Gesamtschaden von 1,8 Milliarden Euro. Nur wenig später verursachten Sommer- und Herbststürme erneut große Schäden. „Christian“ und „Xaver“ verursachten Schäden in Höhe von 600 Millionen Euro. Insgesamt zahlten Versicherer 3,1 Milliarden Euro an Inhaber von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen aus. Kfz-Versicherungen bezahlten 1,5 Milliarden Euro. Bei der Vorstellung der Zahlen warnte der GDV, dass sich solche Wetterextreme in den nächsten Jahren und Jahrzehnten verstärkt zeigen könnten. Einer Studie von Versicherern und Klimaforschern zufolge könnten sich die finanziellen Schäden von Flutschäden allein bis zum Jahr 2100 verdoppeln. Bei Hagelschäden wird ein Zuwachs von 60 Prozent bis zum Jahr 2050 prognostiziert.

Welche Unwetterschäden erstattet die Hausratversicherung?

Grundsätzlich haftet die Hausratversicherung bei Mietern und die Wohngebäudeversicherung bei Eigentümern. Wenn Sturm und Hagel Geschwindigkeiten von mehr als acht Windstärken erreichen, kann die Versicherung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Sturmrisiko explizit in den Vertrag eingeschlossen ist. In der Regel sind in der Police maximale Deckungssummen für Antennen, Markisen und Satellitenschüsseln festgelegt, erstattet werden diese jedoch nur, wenn Mieter sie auf eigene Kosten angeschafft haben. Kommt es infolge von Unwettern zu Schäden an Möbeln und Boden, greift die Hausratversicherung ebenfalls. Der entstandene Schaden muss jedoch direkt durch den Sturm verursacht worden sein, undichte Fenster oder Baumängel sind kein Leistungsgrund. In der Hausratversicherung sind auch Schäden durch Blitzeinschläge in der Regel eingeschlossen. Auch hier gilt: Nur direkte Schäden sind erstattungsfähig. Indirekte Schäden werden nur dann erstattet, wenn Überspannungsschäden im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind. Während Schäden durch Leitungswasser versichert sind, sind es eintretendes Fluss- oder Regenwasser infolge einer Überschwemmung nicht. Hier greift die Elementarschadenversicherung. Auch in alten „DDR-Haushaltspolicen“ sind Flutschäden oft noch mitversichert. Kann eine zusätzliche Flutversicherung nicht mehr abgeschlossen werden, müssen Eigentümer ihren Hausrat mit baulichen Maßnahmen schützen.

>>> Hausratversicherung Vergleich 19.03.2024