Trend Carsharing: Versicherungsschutz bei privaten Fahrgemeinschaften

Trend Carsharing: Versicherungsschutz bei privaten Fahrgemeinschaften

Das eigene Auto wird immer mehr zur Kostenfalle. Besonders wer in der Stadt wohnt, benötigt immer weniger einen fahrbaren Untersatz. Viele Menschen haben daher das Modell Carsharing für sich entdeckt. Auf langen Reisen nehmen sie Mitfahrer mit, alternativ überlassen sie das Auto Dritten für einige Stunden oder Tage. Daneben gibt es immer mehr professionelle Anbieter, die ihre Mietfahrzeuge zur Verfügung stellen. Doch das Umwelt- und Geldsparmodell ist nicht ohne Risiko. Wer sein Auto regelmäßig ausleiht, sollte gut versichert sein.

Beim Carsharing werden verschiedene Modelle unterschieden. Da sind zum Beispiel stationsabhängige Angebote. Diese funktionieren mit klassischen Verleihstationen, bei denen das Auto abgeholt und nach Benutzung wieder abgestellt werden kann. Nutzer können das Auto nur einige Stunden oder für den Urlaub ausleihen. Dieses Angebot ähnelt am stärksten dem klassischen Mietwagen. Flexibler sind stationsunabhängige Angebote, bei denen – etwa mithilfe einer App – ein verfügbares Auto in Wohnumgebung gesucht werden kann. Das Fahrzeug wird in der Regel pro Minute bezahlt und nach der Nutzung an einer beliebigen Stelle wieder abgestellt. Vor allem für spontane Autofahrten ist dieses Angebot gedacht. Zuletzt gibt es immer mehr private Anbieter, die ihr eigenes Fahrzeug für Mieter zur Verfügung stellen. Internetplattformen dienen hierbei als Vermittler, indem sie Autobesitzer und Mieter zusammen bringen. In der Regel werden Benzinkosten geteilt, auch Fahrgemeinschaften gehören zu dieser letzten Gruppe. Vor allem die privaten Autoverleiher sollten sich absichern und mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen.

Private Unfallversicherung statt Insassen-Unfallversicherung

Für all jene, die ihr Auto nicht erwerbsmäßig an andere vermieten wollen, ist eine private Unfallversicherung ein Muss. Der ADAC empfiehlt diese sogar anstelle einer Insassen-Unfallversicherung. Bei der privaten Unfallvorsorge zahlt der Anbieter unabhängig davon, wie es zum Schaden gekommen ist, Autounfälle sind inkludiert. Wichtig: Die Leistungen aus gesetzlicher und privater Unfallversicherung werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Bei der privaten Unfallversicherung handelt es sich außerdem um eine sogenannte Summenversicherung, das heißt, die Leistungssumme richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Sie ist zudem steuerfrei. Diese Form der privaten Absicherung ist umfassender als der gesetzliche Schutz, wie der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) weiß. Denn der gesetzliche Schutz greift nur bei Fahrten, die unmittelbar mit der Arbeit zu tun haben, Umwege können den Versicherungsschutz kosten. Wenn die Betriebs-Fahrgemeinschaft für private Erledigungen unterbrochen wird, ist der Versicherungsschutz ebenfalls gefährdet. Eine Erstattung von Schmerzensgeld oder Sachschäden ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. Private Fahrzeugvermieter sollten ihren Schutz noch weiter ausbauen, eine Privathaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ebenso wichtig wie eine Kaskoversicherung.

Zum Vergleich >>> Private Unfallversicherung