In den Bereich der Vorsorge fallen heutzutage eine ganze Reihe von Finanzprodukten, die in erster Linie in der Sparte Versicherungen zu finden sind. Dabei geht es vor allen Dingen um die finanzielle Vorsorge, die zur Absicherung verschiedener Risiken getroffen werden kann. Auch die finanzielle Vorsorge fürs Alter, in der Regel als Altersvorsorge bezeichnet, ist ein wichtiger Baustein der klassischenVorsorge. Es gibt diverse Produkte, die der Kunde in diesem Zusammenhang nutzen kann und die allesamt der Vorsorge dienen. Dazu zählen unter anderem die Kapitallebensversicherung, die private Rentenversicherung und die private Unfallversicherung. Aber auch die staatliche Förderung in Form von Riester Rente und Rürup Rente zählt als Baustein zum Gebiet der Vorsorge.
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Die private Rentenversicherung als klassische Altersvorsorge
Wenn man die Verbraucher nach dem klassischen Finanz- oder Versicherungsprodukt aus der Sparte Altersvorsorge fragt, dann wird in erster Linie entweder die Kapitallebensversicherung oder die private Rentenversicherung genannt. Vor allem die Rentenversicherung ist ein Vorsorgeprodukt, welches in den vergangenen Jahren von vielen Sparern sehr gerne genutzt wurde. Heute bieten die Versicherer die private Rentenversicherung oftmals in zwei Varianten an, nämlich zum einen in der klassischen Variante und zum anderen als sogenannte fondsgebundene Rentenversicherung. Auch die Riester-Zulagen können in einen Vertrag zur privaten Rentenversicherung eingebunden werden. Die Funktionsweise der privaten Rentenversicherung sieht vor, dass der Kunde zunächst über viele Jahre und Jahrzehnte einen festen monatlichen Beitrag zahlt, der vom Versicherer als Sparbeitrag zum größten Teil in verschiedene Produkte investiert wird. Ab dem Fälligkeitstag erhält der Vertragsinhaber dann fortan eine Leibrente, also eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. >>> Zum Vergleich Private Rentenversicherungen
Die Riester Rente als staatlicher Beitrag zur Altersvorsorge
Auch der Staat trägt schon viele Jahre etwas dazu bei, dass die Bürger auch auf private Art und Weise etwas für ihre (Alters-)Vorsorge tun, und zwar mithilfe der Riester- oder der Rürup-Rente. Die staatliche Riester Rente ist vor allem eine Förderung in Form von Zulagen, die aber auch Steuervorteile beinhalten kann. In erster Linie geht es bei der Riester Förderung aber um den Erhalt der Grundzulage. Diese Zulage bekommt jeder Förderberechtigte, wenn er einen gewissen Betrag in ein bestimmtes förderfähiges Altersvorsorge-Produkt einzahlt, zum Beispiel in eine private Rentenversicherung oder in einen Fondssparplan. Im Idealfall beträgt die Grundzulage dann jährlich 154 Euro, und zwar solange, wie die Pflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen besteht. Aber die Riester-Förderung beinhaltet nicht nur die Grundzulage, sondern bei minderjährigen Kindern kann der Riester-Sparer auch noch eine Kinderzulage (ebenfalls jährlich) erhalten, die je nach Geburtsjahr entweder 185 oder 300 Euro beträgt. >>> Zum Vergleich Riester Rente
Die Rürup Rente für Selbstständige
Die Rürup-Rente wird ausschließlich von privaten Versicherern angeboten, seit 2010 werden Tarife außerdem vom Bundeszentralamt zertifiziert. Nur Tarife, die den Prozess der Zertifizierung erfolgreich durchlaufen haben, sind förderungswürdig. Zertifizierte Tarife erfüllen bestimmte Voraussetzungen. So dürfen die angesparten Beiträge nur in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden. Zudem sind Einmalzahlungen jederzeit möglich. Die erworbenen Rentenansprüche sind nicht vererb- und übertragbar. Der große Vorteil der Rürup-Rente liegt in der hohen Flexibilität. Selbstständige können die Beitragshöhe selbst bestimmen, reicht das Einkommen mal nicht aus, können die Prämien beliebig gesenkt, bei guter Auftragslage aber auch erhöht werden. Wichtig: Wählen Sie einen Versicherer, bei dem Sie außerdem Beiträge stunden oder den Vertrag beitragsfrei stellen können, so wird die private Altersvorsorge nicht zur finanziellen Belastung. >>> Zum Vergleich Rürup Rente
Die private Unfallversicherung als wichtige Ergänzung
Vorsorge bedeutet keineswegs, nur finanzielle Vorsorge im Sinne der Altersvorsorge zu betreiben. Vielmehr geht es auch darum, das vorhandene Einkommen in dem Sinne zu schützen, als dass dieses bei Eintritt verschiedener Ereignisse durchaus verlorengehen kann. Das kann zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit der Fall sein oder auch nach einem Unfall, der zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führt. Wenn man in dieser Richtung nicht versichert ist und vorgesorgt hat, steht man nicht selten vor dem finanziellen Ruin. Daher ist auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ein wichtiger Teil der Vorsorge. Denn zum einen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Berufskrankheit (oft schwer nachzuweisen) oder bei einem Arbeitsunfall, und zum anderen sind die Leistungen nicht besonders hoch. Somit sollte man ergänzend eine private Unfallversicherung abschließen, denn diese gilt auch im gesamten privaten Bereich und die Leistungen, wie zum Beispiel die Zahlung einer monatlichen Unfallrente über beispielsweise 1.500 Euro, sind frei zu vereinbaren. >>> Zum Vergleich Private Unfallversicherung
Die Sofortrente als mögliche Form der privaten Vorsorge
Eine weitere Möglichkeit, im Rentenalter etwas zur gesetzlichen Rente hinzu zu bekommen, ist die sogenannte Sofortrente. Besonders geeignet ist die Sofortrente für Personen, die zwar eine größere Kapitalsumme angespart haben, es jedoch während der Arbeitszeit versäumt haben, regelmäßig Geld anzusparen, um zum Beispiel aus einer privaten Rentenversicherung heraus eine lebenslange Leibrentenzahlung zu erhalten. Das Prinzip der Sofortrente ist relativ einfach und verständlich. Grundlage der Sofortrente ist immer ein gewisser Kapitalbetrag, der bereits vorhanden ist, zum Beispiel auf einem Sparkonto oder auch als fällig gewordene Kapitalauszahlung einer Kapitallebensversicherung. Auf Basis dieser Kapitalsumme wird anschließend dann in Form eines Auszahlplans monatlich ein gewisser Betrag als Sofortrente an den Sparer ausgezahlt. Die Sofortrente kann entweder mit Kapitalverzehr (Kapital wird mit ausgezahlt) oder ohne Kapitalverzehr (es werden nur die Erträge ausgezahlt) erfolgen.